Rente
Stellt ein grundsätzlich lebenslanges Einkommen bereit und nimmt Ihnen Anlageentscheide ab.
Im Fokus: PlanbarkeitPensionskassen-Entscheid · Schweiz
Ihre Pensionskassenofferte wird mit Finanzbedarf, Steuern, Vermögen, Familie und Anlagerisiken zusammengeführt. So erkennen Sie, welche Bezugsform welche Aufgabe in Ihrem Ruhestand übernimmt.
Persönliche Antwort · keine Newsletter-Anmeldung · Angaben vertraulich behandelt
Der einfachste nächste Schritt
Für die erste Kontaktaufnahme benötigen wir noch keine vertraulichen Finanzunterlagen. Ein kurzer Hinweis zum Pensionierungszeitpunkt genügt. Danach erhalten Sie persönlich Bescheid, welche Unterlagen für Ihre Frage sinnvoll sind.
Name, E-Mail und Pensionierungszeitpunkt genügen.
Wir klären Ziel, Umfang und benötigte Unterlagen.
Sie sehen Annahmen, Zielkonflikte und nächste Schritte.
Lieber direkt sprechen? 032 621 69 22
Drei Wege, drei unterschiedliche Aufgaben
Sie beginnt mit der Frage, was lebenslang planbar sein muss und welches Vermögen flexibel bleiben soll.
Stellt ein grundsätzlich lebenslanges Einkommen bereit und nimmt Ihnen Anlageentscheide ab.
Im Fokus: PlanbarkeitTeilt das Pensionskassengeld gezielt zwischen laufender Absicherung und verfügbarem Kapital.
Im Fokus: AufgabenteilungBleibt verfügbar und grundsätzlich vererbbar, verlangt aber einen tragfähigen Anlage- und Entnahmeplan.
Im Fokus: FlexibilitätWelche Variante möglich ist und welche Fristen gelten, richtet sich nach dem Reglement Ihrer Pensionskasse.
Was die Beratung konkret klärt
AHV, Pensionskassenrente und weitere Einkommen werden Ihrem realistischen Haushaltsbedarf gegenübergestellt.
Entnahmen, Nettorendite, Teuerung und ungünstige Marktphasen werden als Szenarien sichtbar gemacht.
Hinterlassenenleistungen und verfügbares Restvermögen werden getrennt beurteilt.
Nein. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, offenen Fragen und die benötigten Unterlagen. Eine konkrete Empfehlung setzt eine vollständige Analyse Ihrer persönlichen Situation voraus.
Besonders hilfreich sind Ihr aktueller Vorsorgeausweis, eine Renten- oder Kapitalofferte der Pensionskasse, eine grobe Haushaltsrechnung sowie Angaben zu AHV, Vermögen und Hypothek.
Ja. Eine Mischform kann den laufenden Grundbedarf teilweise absichern und zugleich Kapital für Reserven oder geplante Ausgaben verfügbar halten. Entscheidend sind Bedarf, Reglement und Gesamtvermögen.
Nein. Gespräche sind persönlich in Oberdorf SO sowie ortsunabhängig möglich. Für Steuern und Pensionskassenreglement werden die jeweils persönlichen und kantonalen Grundlagen berücksichtigt.