Der Umwandlungssatz übersetzt Altersguthaben in eine jährliche Rente. Für Ihren Entscheid zählt die konkrete Offerte Ihrer Pensionskasse, nicht ein allgemein genannter Satz.
Die folgenden Überlegungen helfen Ihnen, die eigene Situation zu ordnen. Verbindlich bleiben die persönliche Offerte und das Reglement Ihrer Pensionskasse.
Die Rechnung ist einfach: Altersguthaben mal Umwandlungssatz ergibt die jährliche Bruttorente. Bei CHF 800’000 und einem Satz von 5 Prozent wären das CHF 40’000 pro Jahr. Schwieriger ist die Frage, welcher Satz tatsächlich für Ihr gesamtes Guthaben gilt.
Das gesetzliche Minimum im obligatorischen Bereich und die Sätze für überobligatorisches Guthaben sind nicht dasselbe. Viele Kassen führen beide Teile in einer umhüllenden Lösung zusammen. Darum ist die persönliche Rentenofferte aussagekräftiger als ein isolierter Wert aus einer Broschüre.
Lesen Sie Altersguthaben und Rente zusammen
Auf dem Vorsorgeausweis finden Sie meist ein voraussichtliches Altersguthaben und eine daraus berechnete Rente. Prüfen Sie, für welches Pensionierungsdatum diese Werte gelten. Bei einer früheren Pensionierung ist das Guthaben tiefer und häufig auch der Umwandlungssatz geringer. Bei einer späteren Pensionierung kann sich beides erhöhen.
Teilen Sie die offerierte Jahresrente durch das dafür verwendete Altersguthaben. So erhalten Sie den effektiven Satz der Offerte. Diese Kontrollrechnung hilft, verschiedene Pensionierungszeitpunkte oder Kapitalquoten verständlich zu vergleichen.
Warum der publizierte Satz nicht immer Ihr persönlicher Satz ist
Das BVG schreibt für das obligatorische Altersguthaben einen Mindestumwandlungssatz vor. Für überobligatorische Guthaben haben Pensionskassen mehr Gestaltungsspielraum. Je nach Modell wird deshalb mit getrennten Sätzen oder mit einem gemeinsamen umhüllenden Satz gerechnet.
Fragen Sie Ihre Kasse, welche Guthabenteile mit welchen Sätzen umgewandelt werden. Übergangsregelungen, Besitzstandslösungen oder unterschiedliche Sätze nach Rücktrittsalter können die Offerte ebenfalls beeinflussen. Verbindlich ist das Reglement zusammen mit Ihrer persönlichen Berechnung.
Was im Umwandlungssatz mitfinanziert wird
Die Rente ist nicht nur eine Auszahlung Ihres eigenen Guthabens in Raten. Sie enthält den Schutz vor einem sehr langen Leben: Wer lange lebt, erhält weiter Rente. Je nach Reglement sind zudem Leistungen für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder vorgesehen.
Darum kann der Umwandlungssatz nicht sinnvoll mit einer sicheren Anlagerendite gleichgesetzt werden. Beim Kapitalbezug bleibt ein Vermögensrest verfügbar; bei der Rente erhalten Sie dafür eine lebenslange Leistung und möglicherweise Hinterlassenenschutz. Es sind unterschiedliche Leistungsversprechen.
Welche Fragen Sie Ihrer Pensionskasse stellen sollten
Bitten Sie um konkrete Offerten für die für Sie realistischen Pensionierungsdaten und, falls relevant, für mehrere Kapitalquoten. Lassen Sie Altersguthaben, Jahresrente, angewendeten Satz und Hinterlassenenleistungen separat ausweisen.
Fragen Sie auch, ob der Satz bis zu Ihrem Rücktritt bereits feststeht oder noch angepasst werden kann. Diese Information ist wichtig, wenn die Pensionierung noch mehrere Jahre entfernt ist. Für die Entscheidung rechnen Sie mit der aktuellen Offerte und kennzeichnen spätere Änderungen als Unsicherheit.
Was Sie jetzt konkret tun können
- 1.Persönliche Rentenofferte für das gewünschte Rücktrittsdatum anfordern.
- 2.Effektiven Satz aus Jahresrente und Altersguthaben kontrollieren.
- 3.Obligatorischen und überobligatorischen Teil erklären lassen.
- 4.Hinterlassenenleistungen im Reglement nachlesen.
- 5.Mögliche Satzänderungen bis zur Pensionierung klären.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Jahresrente?
Multiplizieren Sie das zur Verrentung bestimmte Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz. CHF 500’000 bei 5 Prozent ergeben CHF 25’000 Bruttorente pro Jahr.
Gilt der gesetzliche Satz für mein ganzes Guthaben?
Nicht zwingend. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz bezieht sich auf das obligatorische BVG-Guthaben. Für überobligatorische Anteile gelten die Regeln Ihrer Kasse.
Ist ein höherer Satz immer besser?
Eine höhere Rente ist attraktiv, doch vergleichen Sie zusätzlich Hinterlassenenleistungen, Teuerungsausgleich und die finanzielle Lage beziehungsweise das Reglement der Kasse.
Kann sich mein Satz noch ändern?
Ja, je nach Reglement und Zeitpunkt bis zur Pensionierung. Verlangen Sie eine aktuelle Offerte und fragen Sie ausdrücklich nach bereits beschlossenen Anpassungen.
Wo Sie verbindliche Angaben finden
Für Ihre Leistungen, Fristen und Hinterlassenenrenten gilt das Reglement Ihrer Pensionskasse. Steuerwerte müssen für Wohnort, Jahr und Haushalt aktuell berechnet werden. Die folgenden offiziellen Stellen bieten eine verlässliche allgemeine Einordnung.
