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Die persönlichen Folgen abwägen

Was bleibt nach dem Tod? Rente, Kapital und Nachlass verständlich unterschieden

Welche Leistungen nach dem Tod weiterlaufen, was beim Kapitalbezug zum Nachlass gehören kann und warum der Eigenbedarf Vorrang hat.

Die kurze Antwort

Kapital ist grundsätzlich besser vererbbar als eine laufende Altersrente. Dieser Vorteil zählt aber erst, nachdem die eigene Versorgung und jene der Partnerperson gesichert sind.

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Vorweg

Kapital ist grundsätzlich besser vererbbar als eine laufende Altersrente. Dieser Vorteil zählt aber erst, nachdem die eigene Versorgung und jene der Partnerperson gesichert sind.

Die folgenden Überlegungen helfen Ihnen, die eigene Situation zu ordnen. Verbindlich bleiben die persönliche Offerte und das Reglement Ihrer Pensionskasse.

Die Frage nach dem Nachlass ist beim Entscheid berechtigt. Beim Kapitalbezug bleibt nicht verbrauchtes Vermögen grundsätzlich vorhanden. Bei der Rente gibt es keinen persönlichen Kapitalrest; stattdessen gelten die Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse.

Das bedeutet nicht automatisch, dass Kapital für Familien besser ist. Eine lebenslange Rente kann die Partnerperson indirekt schützen, weil der eigene Lebensunterhalt auch bei hohem Alter nicht aus gemeinsamem Vermögen finanziert werden muss. Der Vergleich braucht beide Perspektiven.

01

Unterscheiden Sie Altersrente und Hinterlassenenleistung

Die persönliche Altersrente endet mit dem Tod. Ehe-, Lebenspartner- oder Kinderrenten sind eigene Leistungen mit Voraussetzungen und einer im Reglement festgelegten Höhe. Sie entsprechen nicht zwingend der bisherigen Altersrente.

Fordern Sie eine konkrete Übersicht an. Besonders bei unverheirateten Paaren sollte früh geklärt werden, ob eine Begünstigung möglich ist und welche Meldungen oder Bedingungen die Pensionskasse verlangt.

02

Beim Kapitalbezug wird aus Vorsorgegeld Privatvermögen

Nach der Auszahlung liegt das Kapital ausserhalb der Pensionskasse. Soweit es nicht verbraucht wurde, kann es grundsätzlich Teil des Nachlasses werden. Wer es erhält, richtet sich aber nicht nach dem Vorsorgereglement, sondern nach den persönlichen und rechtlichen Verhältnissen.

Ein Testament, Erbvertrag oder eine güterrechtliche Regelung kann relevant sein. Die passende Lösung hängt von Familienform und Zielen ab und sollte bei Bedarf rechtlich geprüft werden. Eine Finanzplanung kann den Bedarf und die Beträge zeigen, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

03

Stellen Sie zuerst die eigene Versorgung sicher

Ein möglichst grosser Nachlass ist kein guter Plan, wenn dafür im hohen Alter Geld für Wohnen, Gesundheit oder Unterstützung fehlt. Bestimmen Sie zuerst, welches Einkommen und welche Reserve Sie selbst benötigen. Nur das darüber hinaus tragbare Vermögen sollte als Nachlassziel behandelt werden.

Bei Paaren gilt dasselbe für die überlebende Person. Rechnen Sie deren Einkommen, Wohnkosten und mögliche Pflegebedürfnisse. Manchmal schützt eine Rente die Familie besser als ein Kapital, das zu offensiv angelegt oder zu früh weitergegeben wird.

04

Machen Sie die Lösung praktisch handhabbar

Halten Sie Vermögensübersicht, Konten, Ansprechpartner und die Grundidee des Entnahmeplans geordnet fest. Zugangsdaten gehören sicher und getrennt verwahrt, aber eine Vertrauensperson sollte wissen, wo die notwendigen Unterlagen liegen.

Überprüfen Sie die Regelung nach Heirat, Trennung, Geburt, Todesfall oder grösseren Vermögensverschiebungen. Ein Nachlassplan ist nur hilfreich, wenn er zur tatsächlichen Vermögensstruktur passt.

Nächster Schritt

Was Sie jetzt konkret tun können

  1. 1.Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse schriftlich klären.
  2. 2.Eigenen Bedarf und Bedarf der Partnerperson zuerst absichern.
  3. 3.Möglichen Kapitalrest unter vorsichtigen Annahmen berechnen.
  4. 4.Erbrechtliche Fragen bei Bedarf fachlich klären.
  5. 5.Unterlagen und Zuständigkeiten für Vertrauenspersonen ordnen.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wird meine Pensionskassenrente vererbt?

Nein. Die Altersrente endet mit dem Tod. Danach können separate Hinterlassenenleistungen gemäss Gesetz und Reglement bestehen.

Gehört bezogenes Kapital zum Nachlass?

Nicht verbrauchtes Kapital gehört nach der Auszahlung grundsätzlich zum Privatvermögen. Die konkrete Verteilung richtet sich nach den rechtlichen Verhältnissen.

Spricht der Wunsch zu vererben immer für Kapital?

Nein. Zuerst müssen der eigene Lebensunterhalt und die Versorgung der Partnerperson gesichert sein. Erst danach sollte der Nachlass optimiert werden.

Was gilt für unverheiratete Paare?

Reglementarische Partnerleistungen können besondere Voraussetzungen und Meldefristen haben. Klären Sie diese direkt bei der Pensionskasse und prüfen Sie die Nachlassregelung separat.

Weitere direkte Fragen zu Rente oder Kapital →

Grundlagen

Wo Sie verbindliche Angaben finden

Für Ihre Leistungen, Fristen und Hinterlassenenrenten gilt das Reglement Ihrer Pensionskasse. Steuerwerte müssen für Wohnort, Jahr und Haushalt aktuell berechnet werden. Die folgenden offiziellen Stellen bieten eine verlässliche allgemeine Einordnung.